Deichbau und Küstenschutz in der Wesermarsch

Verbandsmitglieder (§4 der Verbandssatzung)

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke und Anlagen (dingliche Mitglieder).

Grundstück im Sinne dieser Vorschrift ist auch das Wohnungseigentum, Teileigentum und Miteigentum im Sinne des § 1 des Wohnungseigentums- gesetzes vom 15.03.1951 (BGBl. I S. 175), in der jeweils geltenden Fassung, sowie das selbstständige Gebäudeeigentum.

  • Verbandsmitglieder sind alle Eigentümer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke, die sich unterhalb einer Höhe von 6.00m NN befinden.
  • Geschützt werden rd. 220.000 Menschen,die im Wesentlichen in den Gemeinden und Städten Oldenburg, Nordenham, Brake, Elsfleth sowie deren Umland wohnen.
  • Schutz der gesamten Infrastruktur, die land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Industriegebiete, usw.
  • ca. 29.800 Grundbesitzer zahlen Beiträge an den Deichband. Die Berechnung der Höhe des jährlichen Beitrags richtet sich nach dem Einheitswert der Grundstücke / Gebäude.